Afd Verbot
jetzt
Die AfD ist eine Bedrohung für das Leben aller Menschen, die nicht in ihr Weltbild passen. Sie verbreitet völkisch-rassistisches Gedankengut, verhöhnt die Demokratie und greift den Rechtsstaat an.
Die Zeit drängt! Einmal an die Macht gekommen, kann die AfD ihre Angriffe auf Menschenwürde und Demokratie institutionell verankern. Ist dieser Punkt erst einmal erreicht, wird es deutlich schwieriger sein, dies rückgängig zu machen. Deshalb fordern wir ein Verbot der AfD. Mach mit! Bauen wir gemeinsam Druck auf!
Darum
verbieten
Menschen schützen
Die AfD ist eine konkrete Bedrohung für das Wohlergehen, die körperliche Unversehrtheit und das Leben unzähliger Menschen. Sie schürt Hass und Rassismus und legitimiert damit Gewalt. Keine Organisation erzeugt derzeit mit so vielen Ressourcen, Mitarbeiter:innen und staatlichen Geldern wie die AfD ein gesellschaftliches Klima, in dem Täter:innen sich zu Gewalt ermutigt fühlen. Die Warnungen, Demonstrationen und politischen Antworten der letzten zehn Jahre konnten den Aufstieg dieser Partei nicht verhindern. Doch schon aus dem Grundgesetz ergibt sich eine Verantwortung, die Betroffenen und Bedrohten zu schützen. Wenn die anderen Mittel versagen, müssen wir deswegen auch ein Parteiverbot in Erwägung ziehen.
Demokratie schützen
Mit ihren Bürgermeistern und Landräten erringt die AfD zunehmend Einfluss auf die Verwaltung in ostdeutschen Kommunen. In Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen ist eine Regierungsbeteiligung nicht mehr undenkbar. Wenn die AfD die Kontrolle über Sicherheitsapparate, Lehrpläne und Fördergelder erlangt, ist der Rechtsstaat unmittelbar in Gefahr. Wie schnell etwa eine unabhängige Justiz ausgehöhlt werden kann, haben wir in Polen und Ungarn gesehen. Auch ein Verbotsverfahren wird mehrere Jahre dauern – Jahre, in denen die AfD sich immer weiter verankern kann. Deswegen müssen wir jetzt für das Verbot werben und Druck auf die Antragsberechtigten ausüben. Wir müssen handeln, bevor es zu spät ist!
Nie wieder ist jetzt
Am Anfang des Grundgesetzes steht der unverbrüchliche Schutz der Menschenwürde – als Lehre aus dem Holocaust und dem Nationalsozialismus. Die AfD jedoch bedroht die Menschenwürde und die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit aller. Sie will Flüchtenden die individuellen Rechte nehmen. Sie will Jahrzehnte deutscher Migrationsgesellschaft durch Massenabschiebungen rückabwickeln. Sie will Frauen zurück an den Herd verbannen. Sie will die Inklusion von Menschen mit Behinderungen verhindern. Und: Sie leugnet den menschengemachten Klimawandel. Nach 75 Jahren steht das Grundgesetz damit vor seiner größten Bewährungsprobe. Schon die Forderung nach einem AfD-Verbot kann die Normalisierung in den Medien und die Kooperationsbereitschaft anderer Parteien stoppen. Ist das Verbot erfolgreich, wird der staatliche Geldhahn zugedreht und der Parteiapparat, über den sich die Demokratiefeinde organisieren, vernetzen und Einfluss ausüben, aufgelöst.
Bündnis
Wir, das sind Engagierte aus der Zivilgesellschaft, Jurist:innen, Sozialarbeiter:innen, gewerkschaftlich Aktive, Klimabewegte. Wir sind Menschen, die seit Jahren antifaschistische Politik machen, und Menschen, die damit jetzt beginnen.
Die Enthüllungen der Correctiv-Recherche im Januar 2024 haben uns sowie Millionen Menschen mobilisiert und uns darin bestärkt, dass die AfD verboten werden muss. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass ein Verbotsverfahren eingeleitet wird.
Über 50 Organisationen unterstützen den Aufruf der Kampagne und fordern den Bundestag auf, das Verbotsverfahren noch vor den Neuwahlen im Februar 2025 einzuleiten.
Wer wir sind
FAQ
Alle wichtigen Infos rund um's AfD-Verbot.
Wie läuft ein Verbotsverfahren ab? Worauf kommt es an?
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD können der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung beantragen – sowohl einzeln als auch gemeinschaftlich. Die Antragsschrift muss unter Berücksichtigung von öffentlich gewonnen Informationen (z.B. öffentlichen Äußerungen) darlegen, warum die Partei "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden" (Art. 21 Abs. 2 GG). Nach einem Vorverfahren erhebt und prüft der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in mündlichen Verhandlungen Beweise dafür, dass die AfD verfassungswidrig ist. Am Ende müssen sechs von acht Verfassungsrichter:innen den Verbotsantrag für begründet halten – umgekehrt können schon drei Richter:innen ein Verbot verhindern.
Wie lange dauert es bis zur Entscheidung über ein Verbot?
Das ist schwer zu sagen. Ein Parteiverbot ist ein aufwändiges Verfahren, in dem viele Beweise erhoben und sorgfältig geprüft werden müssen. Schon die Erstellung der Antragsschrift ist umfangreich und dürfte Monate dauern. Bei den letzten Verbotsverfahren sind zwischen Einreichung der Antragsschrift und Urteilsverkündung über drei Jahre vergangen. Ein Verfahren gegen die AfD wäre noch umfangreicher. Deshalb ist es wichtig, keine Zeit mehr verstreichen zu lassen und jetzt Druck für die Einleitung eines Verfahrens zu machen
Was sind die Folgen eines Verbots?
Nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die AfD verfassungswidrig ist, verliert sie ihren Status als Partei und muss sich auflösen – für immer. Sie erhält keine staatlichen Gelder mehr – das Gericht kann sogar anordnen, das Vermögen der Partei zu beschlagnahmen. Die Innenministerien in Bund und Ländern sind dafür verantwortlich, das Verbot zu vollziehen. Menschen, die sich dem Verbot widersetzen, können sich strafbar machen.
Ein Verbot hätte also auch Auswirkungen auf die Machtverhältnisse in den Parlamenten. Die AfD-Abgeordneten im Bundestag, den Landtagen und im Europäischen Parlament würden ihr Mandat verlieren. Bei Direktmandaten wird die Wahl im Wahlkreis wiederholt, Landeslistenplätze bleiben hingegen unbesetzt. In fast allen Bundesländern gilt der Mandatsverlust auch bei kommunalen Amtsträger:innen, also etwa für Landrät:innen, Bürgermeister:innen, Gemeinderät:innen.
Kann nicht einfach eine Nachfolgepartei gegründet werden?
Organisationen, die die (wesentlich) gleichen Ziele verfolgen wie die verbotene Partei, sind durch das Parteienrecht ebenfalls verboten. Die Anforderungen an ein Verbot für solche Ersatzorganisationen sind dann deutlich abgesenkt. Bei Parteien, die es vor dem Verbot schon gab, muss das Bundesverfassungsgericht bei der Frage mit einbezogen werden, ob es sich um eine Ersatzorganisation handelt.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass viele Menschen bereit sein werden, sich illegalen Ersatzorganisationen anzuschließen. Zu einem derartigen "Agieren im Untergrund" sind viele Menschen, die sich in der AfD als (derzeit noch) legale und demokratisch legitimierte Partei engagieren, sowie Menschen, die die AfD im demokratischen Prozess wählen können, nicht bereit
Die AfD ist doch eine demokratisch gewählte Partei? Schließt man mit einem Verbot nicht viele Wähler*innen aus dem politischen Prozess aus?
Das stimmt und stimmt gleichzeitig nicht. Richtig ist, dass die AfD derzeit eine wählbare Partei ist. Das macht sie aber nicht zu einer "demokratischen" Partei. Unser Grundgesetz versteht unter "Demokratie" nicht nur ein formales Verfahren, mit dem Menschen ihre politischen Überzeugungen äußern. Sondern unser Grundgesetz sagt auch klar, dass bestimmte Überzeugungen von vornherein nicht Teil jener Inhalte sind, über die wir überhaupt in einer Demokratie diskutieren. Dieses inhaltliche Verständnis von Demokratie ist eine zentrale Lehre aus der Terrorherrschaft des NSDAP und drückt sich z.B. darin aus, dass die Pflicht zur Achtung der Menschenwürde unumstößlich gilt, selbst wenn eine Mehrheit sie abschaffen wollen würde.
Das Parteienverbot soll genau das unterstützen: Es soll verhindern, dass das Parteien die Demokratie missbrauchen, um die Freiheit anderer zu zerstören. Ein Parteiverbot ist zwar ein schwerwiegender Eingriff in die Offenheit und Freiheit des politischen Prozesses, aber kein Selbstwiderspruch der liberalen Demokratie. Im Gegenteil: Auch das Bundesverfassungsgericht sagt: "Keine unbedingte Freiheit für die Feinde der Freiheit."
Ist ein Parteiverbot nicht selbst autoritär?
Ein Parteiverbot ist eine höchst repressive Maßnahme. Deshalb sind die Anforderungen daran zu Recht hoch. Das Bundesverfassungsgericht sagt selbst, dass es sich dabei um „die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats“ handelt".
Gleichzeitig sieht das Grundgesetz in Artikel 21 Abs. 2 die Möglichkeit des Parteiverbots in einem rechtsstaatlichen Verfahren explizit vor – und das aus guten Gründen. Die Entscheidung, ein Parteiverbot zu ermöglichen, wurde nach 1945 bewusst getroffen, „um eine Wiederholung der Katastrophe des Nationalsozialismus und eine Entwicklung des Parteiwesens wie in der Endphase der Weimarer Republik zu verhindern“. Oder, wie es das Bundesverfassungsgericht ausgedrückt hat: "Keine unbedingte Freiheit für die Feinde der Freiheit!".
Stärkt ein Verbot nicht den Opfermythos der AfD?
Die AfD wird jede Reaktion der demokratischen Parteien für sich nutzen. Entweder wird die Untätigkeit als Beweis dafür genommen, dass sie - die AfD - offensichtlich nicht verfassungswidrig ist. Oder die AfD wird sich wegen der Einleitung des Verbotsverfahrens als Opfer inszenieren. Es ist Teil der Strategie autoritärer Parteien, einen Opfermythos zu nähren und zu nutzen. Sie manövrieren demokratische Parteien damit bewusst in ein Dilemma: Entweder reagieren diese mit der gebotener Schärfe und gehen mit den Mitteln des Rechtsstaats gegen die AfD; oder sie bleiben untätig und versuchen sogar mit ihr zu kooperieren. So aber verhelfen die demokratischen Parteien den autoritären Parteien nur zu mehr Macht. Aus Angst vor der Opferinszenierung auf das Mittel des Verbots zu verzichten, wäre ein Erfolg dieser Strategie.
Diese Strategie darf nicht aufgehen. Denn der Schaden für Demokratie und Menschenrechte, den die AfD noch anrichten kann, wenn sie erst einmal Regierungsmacht erhalten hat, ist viel schwerwiegender als jede mühevolle Reaktion auf ihre Opferinszinierung und wird sich nur schwer wieder rückgängig machen lassen.
Muss man die AfD nicht eher politisch stellen?
Ein AfD-Parteiverbot allein wird nicht zum Verschwinden von Rassismus, Intoleranz und autoritären Vorstellungen führen. Dies ist und bleibt im Wesentlichen die Aufgabe politischer Auseinandersetzung und zivilgesellschaftlicher Arbeit. Die AfD inhaltlich zu stellen und ihre Strukturen zu verbieten, sind deswegen überhaupt keine Gegensätze – beides muss geschehen. Allerdings waren die rein politischen Strategien gegen die AfD in den letzten zehn Jahren ohne Erfolg. Dass inhaltliches Stellen nicht bedeuten darf, dass die anderen Parteien die Themen der AfD übernehmen, ist in vielen politikwissenschaftlichen Studien belegt. Damit stärken sie die AfD, anstatt ihr zu schaden.
Die AfD ist das zentrale Netzwerk rechter und demokratiefeindlicher Strukturen. Sie ist der wichtigste Sammelpunkt von menschenfeindlichen Ansichten. Ein Verbot würde die Organisationsstruktur der Partei zerschlagen, ihr die finanzielle Unterstützung entziehen und die Legitimität nehmen, die sie für sich in Anspruch nimmt, solange sie demokratisch gewählt werden kann. Daneben, davor und danach braucht es eine Brandmauer gegen menschen- und demokratiefeindliches Handeln.
Ist das Risiko nicht zu hoch, dass es scheitert?
Natürlich gibt es Risiken. Die AfD würde ein gescheitertes Verfahren für sich ausschlachten. Außerdem könnten die bisherigen Beweise nicht mehr für einen neuen Anlauf genutzt werden. Wer allerdings juristische Garantien erwartet, verspielt die Gelegenheit, zu handeln, solange es noch möglich ist.
Viele Juristinnen und Expertinnen halten die Erfolgsaussichten eines Verfahrens für hoch. Zuletzt hat etwa das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als "Verdachtsfall" einstufen darf. Es hat zwar nicht untersucht, ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbot vorliegen; es hat aber umfassend begründet, warum berechtigterweise ein Verdacht besteht, dass die Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.
Selbst wenn die AfD am Ende nicht verboten werden sollte, bedeutet das nicht umstandlos, dass das Verfahren gescheitert ist. Das Bundesverfassungsgericht könnte auch "nur" besonders radikale Teile wie den Jugendverband oder einzelne Landesverbände verbieten. Ein laufendes Verbotsverfahren wäre für alle potenziellen Koalitionspartner*innen eine klare Grenze und würde die Brandmauer stärken. All das würde der AfD empfindlich schaden und Menschen ab Verfahrenseinleitung vor Hass, Diskriminierung und Bedrohungen schützen.
Die Verfahren gegen die NPD sind doch auch gescheitert?
Es gab zwei NPD-Verbotsverfahren. Das erste Verfahren wurde 2003 eingestellt, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass verdeckte Ermittler*innen ("V-Leute") in wichtigen Funktionen der Partei tätig sind (und so ein rechtsstaatliches Verfahren unmöglich sei). Das zweite Verfahren endete 2017 damit, dass die Partei zwar als verfassungswidrig eingestuft wurde. Weil die Partei aber mittlerweile zu unbedeutend geworden war, hielt das Gericht ein Verbot nicht für angemessen (Stichwort: Potentialität). Das Kriterium der "Potentialität" ist bei der AfD zweifelsohne erfüllt. Dass dieses Verfahren "gescheitert" sei, trifft also nicht unbedingt zu. Und aus beiden Erfahrungen kann man jedenfalls für ein AfD-Verbotsverfahren lernen.
Ist der Entzug der Parteienfinanzierung nicht das bessere Mittel?
Im Jahr 2023 hat die AfD über 10 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten. Das Grundgesetz sieht vor, dass Parteien von dieser Finanzierung ausgeschlossen werden können, wenn sie sich gegen die Menschenwürde oder das Demokratieprinzip richten – selbst wenn die Voraussetzungen für ein Parteiverbot nicht vorliegen. Dieses Schicksal hat 2024 die ehemalige NPD ereilt. Es wäre uneingeschränkt zu begrüßen, wenn das Bundesverfassungsgericht auch der AfD den staatlichen Geldhahn zudreht. Rassismus und Menschenverachtung dürfen nicht mit Steuergeldern gefördert werden. Außerdem würde das Bundesverfassungsgericht im Urteil über den Finanzierungsauschluss feststellen, dass die Partei gegen die Menschenwürde gerichtet ist. Auf diese Feststellung könnten sich Lehrkräfte, Medien, andere Parteien oder Waffenbehörden berufen, um die Demokratie gegen die AfD zu verteidigen.
Allerdings sind die Hürden eines Finanzierungsausschlusses (fast) genauso hoch wie die eines Parteiverbots. Lediglich die sogenannte Potentialität, muss nicht im selben Maße vorliegen, also Anhaltspunkte dafür, dass ihr Handeln erfolgreich sein könnte. Das Potentialitätskriterium ist bei der immer stärker werdenden AfD allerdings kein Verfahrenshindernis. Deshalb ist es nicht sinnvoll, bei der AfD statt eines Verbotsverfahrens nur den Entzug der Parteienfinanzierung anzugehen.
Radikalisiert ein Parteiverbot nicht die Mitglieder der AfD noch weiter?
Ein Teil der Wählerinnen könnte sich weiter radikalisieren. Gewalttaten wie der Mord an dem CDU-Abgeordneten Walter Lübbke könnten die Folge sein. Dies geschieht und geschah jedoch bereits unabhängig von einem Parteiverbot. Die AfD ist bereits jetzt die zentrale Organisation gewaltbereiter extrem Rechter. Diese Gefahr ist ein zentrales Argument für die Einleitung des Verbotsverfahren, nicht dagegen. Dass sich ein Großteil der jetzigen Wählerinnen der AfD aber in dieser Art radikalisieren wird, ist nicht zu erwarten.
Warum kein Verbotsverfahren gegen die gefährlichsten Landesverbände?
Manche fordern ein Verbot nur der "gefährlichsten" Landesverbände, etwa Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt oder auch der Jugendorganisation, der Jungen Alternative. Diese Landesverbände und die Junge Alternative werden vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Juristisch betrachtet ist es möglich, dass das Bundesverfassungsgericht nur einzelne Landesverbände der AfD verbietet, auch wenn ein Verbotsantrag gegen die gesamte Partei gestellt wird, und nach juristischen Ansichten auch, nur ein Teil-Verbot zu beantragen.
Wir sind jedoch davon überzeugt, dass die gesamt AfD verfassungsfeindlich ist. Denn die menschenverachtende Rhetorik der AfD stammt nicht nur aus einzelnen (meist ostdeutschen) Landesverbänden, sondern genauso von Bundespolitiker:innen wie Alice Weidel oder Alexander Gauland, wie das OVG NRW in seinem Urteil im Juli 2024 belegt. Die Bundespartei schreitet auch nicht gegen Landespolitiker wie Höcke ein. Vielmehr dominiert der extrem rechte „Flügel“ längst die ganze Partei – obwohl dieser formal aufgelöst ist. Die AfD ist eine gesamtgesellschaftliche Gefahr in Bund und Ländern, in Ost und West. Diese Gefahr nimmt nur ein Gesamtverbot ernst.
Verletzt meine Organisation das Neutralitätsgebot oder riskiert sie die Gemeinnützigkeit, wenn sie sich gegen die AfD positioniert?
Das kommt auf den Einzelfall an. Grundsätzlich sollte jede Äußerung zu einem AfD-Verbotsverfahren sachlich fundiert sein und nach Möglichkeit den Bezug zu den eigenen Satzungszwecken herstellen.
Insbesondere Bezugnahmen auf konkrete Tätigkeiten oder Äußerungen der AfD, also ihrer Funktionäre und ihrer Mitglieder, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung widersprechen, dürften von den allgemeinen Zwecken (Bildung, politische Bildung, § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO und Allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens, § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 24 AO) gedeckt sein. Bei den sog. Fachzwecken (Sport, Umweltschutz etc.) sollte jedenfalls bei einer ausführlicheren Stellungnahme der Bogen zu diesen oder der eigenen Arbeit dazu geschlagen werden. Sachlich fundiert bedeutet, dass die Aussagen belegt werden können. Dies kann insbesondere durch den Bezug zu behördlichen Äußerungen (etwa Einstufung des Verfassungsschutzes) oder Presseberichterstattung erfolgen.
Es sollte außerdem vermieden werden, eine einzelne Partei zu unterstützen, auch wenn diese ebenfalls für ein AfD-Verbot eintritt, und darauf geachtet werden, dass die gemeinnützige Organisation noch andere Tätigkeiten zur Erreichung der satzungsmäßigen Zwecke verfolgt, dass diese auch in den Tätigkeitsberichten Niederschlag finden und dass diese das politische Engagement in Bezug auf den Einsatz der finanziellen Mittel überwiegen.
Juristische Unterstützung gibt es hier.