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Kein Freibrief für die AfD: Politik darf sich nicht hinter VG-Beschluss verstecken

Veröffentlicht am Fr., 27.2.2026

Demonstration von vielen Menschen mit bunten Fahnen vor dem Bundestag.

Kein Freibrief für die AfD: Politik darf sich nicht hinter VG-Beschluss verstecken

Das Verwaltungsgericht Köln hat im Eilverfahren entschieden, dass die Alternative für Deutschland bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geführt werden darf. Sie bleibt rechtsextremistischer Verdachtsfall. Die Entscheidung betrifft ausschließlich die verwaltungsrechtliche Einstufung. Sie trifft keine Aussage darüber, ob die AfD verfassungswidrig im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz ist und damit verboten werden muss.

Politik steht weiter in der Verantwortung

Malte Engeler, Pressesprecher der Kampagne, erklärt: „Dieses Eilverfahren ist keine Entwarnung für die AfD – und es darf erst recht kein Vorwand sein für politisches Zögern. Über ein Parteiverbot entscheidet nicht die Verwaltungsgerichtsbarkeit, sondern das Bundesverfassungsgericht. Und dort kommt die Frage nur an, wenn Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung endlich den Mut haben, den Antrag zu stellen. Angesichts der deutschen Geschichte darf sich die Politik hinter diesem Beschluss nicht verstecken. Wer es ernst meint mit dem Schutz der Menschenwürde und unserer Demokratie, muss jetzt das Verbotsverfahren auf den Weg bringen.“

Parteiverbotsverfahren folgt eigenen Maßstäben

Die gestrige Entscheidung nimmt einem Parteiverbotsverfahren weder rechtlich noch inhaltlich etwas vorweg. Letzteres folgt eigenen verfassungsrechtlichen Maßstäben und ermöglicht eine deutlich umfassendere Tatsachenaufklärung als ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren zur Einstufung durch den Verfassungsschutz, das wesentliche Beweismittel ausgespart hat.

„Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen“

Das Verwaltungsgericht macht selbst deutlich, dass weiterhin gewichtige Anhaltspunkte für verfassungsrechtlich problematische Positionierungen innerhalb der AfD bestehen – insbesondere im Hinblick auf muslimfeindliche Aussagen und des völkischen Plans sogenannter „Remigration“. Von einer politischen oder juristischen Entlastung der Partei kann daher keine Rede sein.

Auch unabhängige Verfassungsjurist*innen betonen, dass die Entscheidung keine abschließende verfassungsrechtliche Bewertung darstellt. Bijan Moini, Legal Director der Gesellschaft für Freiheitsrechte, erklärt auf Bluesky: „Insgesamt bleibt der Eindruck von einer schlechten Verfahrensführung seitens des BfV und einer – aus meiner Sicht – zu lapidaren Bewertung des VG Köln an entscheidenden Stellen. [...] Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.“ Aus Sicht der Kampagne besteht an der eklatanten Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch die AfD keinerlei Zweifel. Sie wird weiterhin darauf drängen, dass die verfassungsrechtlichen Instrumente zum Schutz der Demokratie genutzt werden.

Bei Nachfragen erreichen Sie die Pressesprecher*innen der Kampagne unter:

E-Mail: presse@afd-verbot.jetzt

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