Pressemitteilung
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Ein AfD-Verbot schützt die Menschenwürde. Gemeinnütziger geht es nicht.

Veröffentlicht am Di., 1.9.2026

„Ein AfD-Verbot schützt die Menschenwürde. Gemeinnütziger geht es nicht."

Nach einer wochenlangen Kampagne rechter Medien droht das Berliner Finanzamt dem Trägerverein der Kampagne „AfD-Verbot Jetzt!" mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit.

Berlin, 1. September 2026 – Das Berliner Finanzamt für Körperschaften I prüft, ob bei der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen (VVN-BdA) eine „aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht unzulässige politische Betätigung" vorliegt. In ihrem Schreiben vom 17. Juli 2026 heißt es, dass die „aktuelle Kampagne zum AfD-Verbot sowie die damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten … deren Gemeinnützigkeit gefährden kann". Die Behörde verweist zudem auf eine mögliche Haftung für bereits ausgestellte Spendenquittungen.

„Das Grundgesetz ist aus der Erfahrung des Nationalsozialismus entstanden und trägt ein antifaschistisches Versprechen. Ein AfD-Verbot zu fordern, heißt dieses Versprechen einzulösen. Das ist keine unzulässige Politik, sondern gemeinnützig im Sinne der Verfassung selbst. Denn die Menschenwürde ist unantastbar – und genau sie greift die AfD an, wenn sie Menschen nach Herkunft unterscheidet und politische Gegner ausschalten will", sagt Felix Jochim, Pressesprecher der Kampagne.

Seit Wochen fordern Apollo News, Junge Freiheit und Nius den Entzug ihrer Gemeinnützigkeit – mit dem Ziel, den Verein finanziell lahmzulegen und so sein Engagement gegen die AfD zu stoppen.

„Ob und was eine Behörde prüft, darf nicht davon abhängen, wer am lautesten ruft", so Jochim. „Das ist ein Skandal. Denn geändert hat sich nicht, was die VVN-BdA tut, sondern wer sich beschwert.” Die Forderung nach einem Parteiverbot ist für die VVN-BdA nicht neu: Als sie ab 2007 ein NPD-Verbot forderte, beanstandete das Finanzamt das nicht. „Die Aufsicht über das Finanzamt hat Finanzsenator Stefan Evers (CDU). Er muss sich dazu bekennen, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus gemeinnützig ist – sein Geschäftsbereich zweifelt das gerade an", so Jochim weiter.

Am Fall der VVN-BdA entscheidet sich, ob gemeinnützige Vereine sich weiter gegen die AfD engagieren dürfen. Die Kampagne unterstützt deshalb die Petition „Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben" und ruft alle auf, sie zu zeichnen.

Weitere Hintergrundinformationen, den Verweis auf die Petition sowie eine Erklärung des Holocaust-Überlebenden und VVN-Mitglieds Ernst Grube finden Sie hier.

Über die Kampagne: „Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot jetzt!" ist die größte zivilgesellschaftliche Kampagne für ein AfD-Verbot: 33 Lokalgruppen, über 60 Bündnisorganisationen. Sie fordert von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht. Mehr unter afd-verbot.jetzt.

Kontakt: presse@afd-verbot.jetzt

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