Kurt-Schumacher-Allee 10
Die AfD kann verboten werden, weil sie "eindeutig verfassungswidrig" ist. Damit gibt es spätestens seit dem 25. Juni 2026 keine Ausreden mehr!
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat 13 Monate lang die bislang umfassendste Untersuchung der AfD auf Bundes-, Länder und teilweise sogar kummunaler Ebene erstellt. Ein Team aus acht Jurist*innen prüfte ergebnisoffen und nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts: Ist die AfD verfassungsfeindlich? Das Ergebnis ist eindeutig: Ja.
Auf rund 1.500 Seiten und mit tausenden Belegen weist das Gutachten nach, dass die AfD die Menschenwürde und das Demokratieprinzip angreift. Das sind zwei der drei Grundpfeiler der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Eine Partei, die nur eines dieser Prinzipien systematisch angreift, ist bereits verfassungswidrig und damit gemäß Grundgesetz Artikel 21 Absatz 2 zu verbieten. Die juristische Vorlage liegt auf dem Tisch. Ab hier entscheidet allein der politische Wille, ob daraus ein Verbotsverfahren wird.
Kommt daher zu unserer Spontankundgebung vor das Kurt-Schuhmacher-Haus! Bringt Schilder, Banner und vor allem eure Freunde, Familie und Kolleg*innen mit!