Pressemitteilung
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Umfassendes wissenschaftliches GFF-Gutachten beweist: Die AfD ist verfassungswidrig und kann verboten werden!

Veröffentlicht am Do., 25.6.2026

Nun ist es wissenschaftlich bestätigt: Die AfD kann verboten werden, weil sie eindeutig verfassungswidrig ist. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) belegt in einem über 1.500 Seiten umfassenden Gutachten, welches sich auf eine Auswertung von über drei Millionen Datenpunkten stützt, nach strengsten juristischen Kriterien die Verfassungswidrigkeit der Partei. Demnach verstößt die AfD planmäßig gegen die Garantie der Menschenwürde und das Demokratieprinzip. Das sind zwei der drei Grundsäulen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Eine Partei, die nur eines dieser Prinzipien systematisch angreift, ist bereits verfassungswidrig und damit gemäß Grundgesetz Artikel 21 Absatz 2 zu verbieten. Die AfD ist demnach "eindeutig verfassungswidrig" (GFF).

In der Pressekonferenz zur Veröffentlichung des Gutachtens macht Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner, Vorständin der GFF, deutlich: „Egal auf welcher Seite der Verbotsdebatte man stehe, auf das Argument, dass ein Verbot keine Aussicht auf Erfolg hätte, könne man sich nicht mehr berufen.“

Politisch unabhängig und frei von jeglicher staatlichen Förderung beweist das Gutachten der GFF, ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD am Bundesverfassungsgericht hätte sehr hohe Aussichten auf Erfolg. Dies haben zahlreiche Politiker*innen zur Bedingung erklärt, das Verfahren einzuleiten. Daraus ergibt sich nun eine umso dringlichere Verantwortung der antragsberechtigten Regierungsorgane – Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung – sowie jeder einzelnen abgeordneten Person. Das GFF-Gutachten bietet zugleich eine erschöpfende Materialbasis für eine begründete Einleitung des Verfahrens.

„Mit dem Gutachten der GFF haben wir es schwarz auf weiß: Die AfD kann und muss - juristisch begründet - verboten werden, weil sie verfassungswidrig ist. Die Politik hat keine Ausreden mehr! Es geht nicht um politische Meinungsverschiedenheiten, sondern um den Schutz grundlegender Menschenrechte und unserer Demokratie. Deshalb müssen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung unverzüglich ein Verbotsverfahren gegen die AfD einleiten,“ sagt Felix Jochim, Pressesprecher der Kampagne "Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot jetzt!".

Das vollständige Gutachten der GFF ist hier zu finden: http://afd-gutachten.de.

Für Nachfragen ist die Kampagne erreichbar unter:
presse@afd-verbot.jetzt

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