Veröffentlicht am Do., 14.11.2024
Die Kampagne AfD-Verbot Jetzt! begrüßt die gestrige Einbringung des Antrags zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) im Bundestag. Die Einbringung ist ein bedeutender Schritt zum Schutz der Demokratie.
„Alle Abgeordneten, die die Demokratie und Menschenrechte schützen wollen, sollten unbedingt für das Verfahren stimmen,“ erklärt Julia Dück, Pressesprecherin der Kampagne. „Alle Abgeordneten, die Bedenken haben, dem Antrag zuzustimmen, sollten sich zumindest enthalten und somit die Einleitung des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nicht blockieren. Die Bedrohung durch die AfD ist keine Frage der Parteipolitik – es geht um den Schutz unserer demokratischen Grundordnung.“ ergänzt Malte Engeler, Pressesprecher der Kampagne.
Ein Verbot der AfD ist nicht nur rechtlich möglich, sondern auch politisch dringend notwendig. Ereignisse wie die gezielte Blockadepolitik der AfD im Thüringer Landtag, die Vorfälle im Kreistag Bautzen und die vielfachen personellen Überschneidungen mit der gewaltbereiten und terroristischen, extrem rechten Szene zeigen deutlich, dass die Partei die demokratische und freiheitliche Gesellschaft aktiv angreift, sobald sie die Möglichkeit dazu hat.
Die Kampagne vereint eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung aus antifaschistischen Organisationen, Gewerkschaften, Aktivist*innen und vielen engagierten Bürger*innen, die gemeinsam gegen die rechte Bedrohung eintreten. In den letzten Monaten haben zahlreiche Menschen an Aktionen teilgenommen, sich in regelmäßigen Mitmach-Calls informiert und über das Abgeordneten-Tool auf der Webseite der Kampagne Bundestagsabgeordnete direkt angeschrieben, um sich für ein Verbot einzusetzen. Die Resonanz ist deutlich: Die Menschen fordern, dass die Politik entschlossen handelt und die Demokratie schützt.
Die „AfD-Verbot jetzt!“-Kampagne ruft die Abgeordneten des Bundestages dazu auf, ein klares Signal für den Schutz unserer Demokratie zu setzen und mit breiter Mehrheit für den nun eingebrachten Antrag zu stimmen, damit das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht beginnen kann.